Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
My-Factura GmbH & Co. KG

1. Begriffsklärung und Anwendungsbereich

  • My-Factura GmbH & Co. KG (im Folgenden kurz My-Factura) ist Anbieter einer Standardsoftware für Rechnung-/Mitglieder-/Zahlungsverwaltung. My-Factura vertreibt die Nutzungsmöglichkeit der Software (Lizenz) im Rahmen der Softwaremiete gegen Zahlung von Lizenzgebühren, welche Nutzungsentgelte sind. Es wird explizit kein unbefristetes Nutzungsrecht an der Software über das Vertragsende hinaus eingeräumt.
  • Gemietet werden kann die Nutzung der Software in der Cloud (im Rahmen von Software as a Service, „Saas-Version“).
  • Diese AGB gelten für alle lizenzbezogenen Leistungen der My-Factura, die der Vertragspartner (Kunde) von My-Factura bezieht. Je nach vereinbarter Lizenzart gilt ergänzend zu diesen AGB auch die Nutzungsvereinbarung für SaaS- bzw. Cloudversion.
  • d. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen gelten nur dann, sofern My-Factura ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
  • Die AGB stehen jederzeit unter www.abrechnungszentrale.com/agb.pdf zur Verfügung.

2. Vertragsabschluss und -laufzeit

  • Der Vertrag über Leistungen von My-Factura kommt zustande durch

    1. den Zugang der Annahmeerklärung innerhalb der im Angebot bestimmten Annahmefrist des Angebotes in Textform von My-Factura oder
    2. durch Annahme des verspäteten Antrages in Textform durch My-Factura.
  • Die Vertragslaufzeit für Softwaremiete beginnt am Tag der Übersendung der Zugänge. Etwaige Mindestvertragslaufzeiten beginnen mit ebendiesem Tag. Sofern nichts anderes vereinbart ist beträgt die Mindestlaufzeit ein Jahr mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Sofern nichts anderes vereinbart ist verlängert sich der ungekündigte Vertrag um ein Jahr.

  • Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund ist beispielsweise die unzulässige Nutzung eines personalisierten Zugangs durch mehrere Personen.

  • My-Factura hat das Recht, im Falle des Verzugs der Nutzungsentgelte um mehr als zwanzig Werktage die dem Kunden bereitgestellte Software bzw. den Zugang dazu vorübergehend bis zur Zahlung des Entgeltes zu deaktivieren.

  • Eine etwaige Kündigung bedarf der Schriftform.

  • Die My-Factura Webseiten oder allgemeinen Unterlagen, die kein Angebot sind, stellen lediglich die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar.

  • Der Kunde versichert, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, zu sein, also eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft zu sein, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • Zu Testzwecken zur Verfügung gestellte Zugänge verfallen – sofern nichts Abweichendes vereinbart ist – nach einem Kalendermonat. 

3. Preise und Zahlung

  • Die Preise für die vereinbarten Leistungen, ebenso sowie der Leistungsumfang richten sich nach dem zugrundeliegenden Angebot. 
  • Sofern nicht anders vereinbart sind die Nutzungsentgelte mit Rechnungslegung für die gesamte Abrechnungsperiode zur Zahlung fällig. 
  • Das Nutzungsentgelt fällt für jeden angefangenen Kalendermonat ab betriebsfähiger Bereitstellung an. 
  • Die Rechnung ist per Überweisung oder Lastschrift zu begleichen. 
  • Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist das Nutzungsentgelt zeitanteilig zurückzuzahlen. 
  • Im Fall des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften. 
  • My-Factura ist berechtigt, das Entgelt erstmals nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer schriftlichen Ankündigung von vier Wochen zum darauffolgenden Monatsbeginn zu erhöhen. Der Kunde erhält hierdurch ein Sonderkündigungsrecht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird My-Factura den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung der Erhöhung von Nutzungsentgelten hinweisen. 
  • Die Preise verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe. 
  • Sonstige Leistungen wie z.B. Schulungen werden von My-Factura nach Aufwand und zu jeweils von den Parteien vereinbarten Preisen erbracht. 
  • Änderungen an den Rechnungsdetails müssen My-Factura unverzüglich mitgeteilt werden. Bei verspäteter Mitteilung bleibt die Zahlungsverpflichtung zum ursprünglich vereinbarten Zahlungsziel von einer ggf. neu zu stellenden Rechnung und der damit verbundenen zeitlichen Verzögerung unberührt. 

4. Vertraulichkeit

  • Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren, es sei denn, über die Verwendung liegt ein schriftliches Einverständnis der Parteien vor. 
  • Als Dritte gelten nicht die mit dem jeweiligen Vertragspartner verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG. 
  • Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen nur die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch My-Factura vertraulich zu behandeln sind insbesondere die Anwendungsdaten, sollte My-Factura von diesen Kenntnis erlangen. 
  • Die Bindung an die Vertraulichkeit entfällt für Informationen, die allgemein bekannt oder zugänglich sind und waren. 
  • Die Beweislast für diese Ausnahmen von der Vertraulichkeit trägt die die Informationen nutzende bzw. offenbarende Partei. 
  • Die Vertraulichkeit besteht auf unbestimmte Zeit. 

5. Referenzmarketing

  • My-Factura hat das Recht, den Kunden in Veröffentlichungen im Internet und Printmedien als Kundenreferenz zu nennen. Der Kunde ist bereit, die hierzu freigegebenen Werbemittel wie z.B. Logos zur Verfügung zu stellen und verpflichtet sich, alle erforderlichen Rechte einzuräumen. Sollten für die Verwendung besondere Vorgaben bestehen (z.B. Corporate Identity), wird der Kunde diese unaufgefordert mitteilen. Zudem willigt der Kunde ein, an einem einseitigen Anwenderbericht mitzuwirken. Eine Referenznennung wird nur in sachlich zutreffender Weise erfolgen und ist ausgeschlossen, sofern berechtigte Interessen des Kunden dagegenstehen. Der Kunde kann jederzeit der Referenznennung für die Zukunft schriftlich widersprechen. 

6. Haftungsgrenzen

  • Die Haftung der Parteien untereinander sowie ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist unbeschränkt, ebenso im Falle leichter Fahrlässigkeit für Verletzungen von Leib und Leben. 
  • Im Übrigen besteht eine Haftung nur, sofern sie auf einer Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten beruhen, auf deren Einhaltung die verletzte Partei vertrauen durfte. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. 
  • Die verschuldensunabhängige Haftung von My-Factura auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht binnen dreißig Tagen einen vorhandenen Mangel schriftlich gerügt hat. 
  • Keine Haftung besteht untereinander für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder atypische Schäden. Gesetzliche oder nach ständiger Rechtsprechung nicht ausschließbare Haftungen bleiben unberührt. 
  • Die Haftungssumme ist auf die vom Kunden tatsächlich entrichteten Nutzungsentgelte nach diesem Vertrag begrenzt. 

7. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zum Arbeitnehmerschutz

  • My-Factura sichert zu, dass alle wesentlichen gesetzlichen Regelungen zum Arbeitnehmerschutz eingehalten werden, ebenso wie die Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn gemäß MiLoG. 
  • My-Factura haftet dafür, dass ebenso alle Subunternehmer auf diese Verpflichtung haftungsbewährt verpflichtet werden, soweit sie beteiligt an den Leistungen dieses Vertrages sind. 

8. Insolvenz

  • Eine Partei hat die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn 
    1. sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat oder dies in den kommenden vierzehn Kalendertagen beabsichtigt, 
    2. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens von Dritten beantragt worden ist, 
    3. sie auf Grund von Zahlungsschwierigkeiten die Zahlungen einstellen muss, 
    4. gegen sie im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Maßnahmen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen getroffen wurden, oder 
    5. sie im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Vereinbarungen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen zugestimmt hat. 

9. Schlussbestimmungen

  • Mit Zustimmung des Kunden und unter Berücksichtigung der Textform kann My-Factura die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der jeweiligen Nutzungsbestimmungen für die jeweilige Version zum Ende des zweiten Folgemonats ändern. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis unter Geltung der AGB ohne die Änderungen fortgeführt. 
  • Eine einmalige oder mehrfache Duldung von Verstößen der Gegenseite gegen Vertragspflichten begründet keinen Anspruch auf dauerhafte Duldung. Ein Verzicht auf eine der hier begründeten Pflichten kann nur durch schriftliche Erklärung des Verzichtenden wirksam erfolgen. 
  • Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 
  • Der Kunde kann nach seiner Wahl seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein anderes i.S.d § 15 AktG mit ihm verbundenes Unternehmen übertragen. 
  • My-Factura kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein geeignetes Unternehmen seiner Wahl übertragen. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, welches innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang der Mitteilung über die Übertragung in Textform gegenüber My Factura ausgeübt werden muss. 
  • Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München. 
  • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Mündliche Abreden gelten nur, soweit sie schriftlich von beiden Parteien bestätigt werden. 
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